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Vereinsgesetz
Zum Werk Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen. Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften. Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie ...

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